J. Ringeling Handels GmbH
Partner: LAVERDIE GmbH

LAVERDIE.de

Dienstleistungen rund um Verpackung und Verarbeitung von Wurst und Fleischwaren.

Beste Qualität, schnelle Produktions-abläufe und eine maximale Flexibilität sind die Maßstäbe, mit denen LAVERDIE sich seinen Kunden empfiehlt.
J. Ringeling Handels GmbH
Projekt: PRIMA-GUSTO

PRIMA-GUSTO.de

Spezialitäten aus Wurst und Fleisch.
Beste Qualität, guter Geschmack und ein Maximum an Genuss sind die Maßstäbe, mit denen PRIMA GUSTO ein Stück Lebensfreude vermitteln möchte.
Denn wer gut isst, ist einfach glücklicher.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte.
Ich arbeite ausschließlich nach den hier genannten Bedingungen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Käufer und Verkäufer stimmen diesen Bedingungen ohne Einschränkung zu. Das ist unabdingbarer Bestandteil der Vermittlungen und Kontrakte. 

01. Käufer und Verkäufer erhalten den absolut gleichen Wortlaut der Vereinbarung über die Vermittlung des Kontraktes, der zuvor inhaltlich schriftlich, mündlich oder fernmündlich zwischen den Parteien vereinbart wurde und dem Sinn nach den Willen der Parteien widerspiegelt. 

02. Der vermittelte Kontrakt erlangt Gültigkeit und gilt als angenommen, sofern nicht binnen 4 Std. nach Erhalt per Fax (Protokoll) ein Widerspruch erfolgt ist. Der Widerspruch wird beiden Parteien wiederum im gleichen Wortlaut übermittelt und zur Akte genommen.

03. Warenlieferungen aus den, von mir vermittelten Kontrakten unterliegen den AGB des Verkäufers. Anderweitige Vereinbarungen, Abweichungen oder Veränderungen dieser Bedingung bedürfen der Schriftform in der Anlage zu dem jeweiligen Kontrakt.

04. Der Provisionsanspruch für die Vermittlung des Kontraktes erlangt vollständige Gültigkeit mit Annahme (s. 2.) des Kontraktes durch den Käufer und Verkäufer. Der Provisionsanspruch für die Vermittlung des Kontraktes errechnet sich aus der Kontraktsumme und/oder der Rechnungssumme der anschließenden Lieferung/en des Verkäufers an den Käufer, oder aus der Kontraktmenge und/oder der Liefermenge der anschließenden Lieferung/en des Verkäufers an den Käufer.

05. Eine definitive Lieferung gem. Vereinbarung im Kontrakt ist nicht die zwingende Voraussetzung für den Provisionsanspruch, da die Tätigkeit der Vermittlung, die diesem Provisionsanspruch zu Grunde liegt mit der Annahme des Kontraktes durch beide Parteien erfüllt ist.
06. Ich hafte als Vermittler weder für Verzug seitens Lieferant oder Kunde noch für die Erfüllung seitens Lieferant oder Kunde. Auch die Haftung für Zahlungsausfälle und/oder Minderungen ist hiermit grundsätzlich und ausdrücklich ausgeschlossen.

07. Der Provisionsanspruch berechnet sich gem. der aktuellen Preisliste aus den Bedingungen unter 6. oder aus den, im jeweiligen Kontrakt genannten Bedingungen für den Provisionsanspruch. Die Berechnung des Provisionsanspruchs erfolgt per Rechnung an den Verkäufer. 

08. Die Forderung ist sofort fällig (s. 2., 3., 4., 5.) und binnen 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung auf mein Konto zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen tritt die Forderungsabtretung in Kraft, der schon jetzt vorsorglich seitens des Verkäufers (Provisions-Schuldner) zugestimmt wird. Diese Forderungsabtretung gilt als ausdrücklich vereinbart und wird dem Käufer der Ware unverzüglich offenbart, sofern eine Zahlung nicht binnen genannter Frist eingeht. Damit ist der Käufer der Ware in die Situation versetzt, mit befreiender Wirkung die fällige Provisionsforderung von der Rechnungssumme für die Warenlieferung ab zu ziehen und direkt an mich zu zahlen. 

09. Abweichungen und/oder Veränderungen dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform. Nicht schriftlich fixierte Nebenabreden gelten als unwirksam und haben keinerlei Bedeutung. Schriftlich fixierte Nebenabreden erhalten die Wirksamkeit der Bedingungen, die nicht außer Kraft gesetzt wurde/n.

10. Als Gerichtsstand im Bezug auf alle Streitigkeiten aus Vermittlungsgeschäften aller Art gilt Hamburg ausdrücklich als vereinbart.

Stand 06.2019
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