Ich arbeite ausschließlich nach den hier genannten Bedingungen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Käufer und Verkäufer stimmen diesen Bedingungen ohne Einschränkung zu. Das ist unabdingbarer Bestandteil der Vermittlungen und Kontrakte.
01. Käufer und Verkäufer erhalten den absolut gleichen Wortlaut der Vereinbarung über die Vermittlung des Kontraktes, der zuvor inhaltlich schriftlich, mündlich oder fernmündlich zwischen den Parteien vereinbart wurde und dem Sinn nach den Willen der Parteien widerspiegelt.
02. Der vermittelte Kontrakt erlangt Gültigkeit und gilt als angenommen, sofern nicht binnen 4 Std. nach Erhalt per Fax (Protokoll) ein Widerspruch erfolgt ist. Der Widerspruch wird beiden Parteien wiederum im gleichen Wortlaut übermittelt und zur Akte genommen.
03. Warenlieferungen aus den, von mir vermittelten Kontrakten unterliegen den AGB des Verkäufers. Anderweitige Vereinbarungen, Abweichungen oder Veränderungen dieser Bedingung bedürfen der Schriftform in der Anlage zu dem jeweiligen Kontrakt.
04. Der Provisionsanspruch für die Vermittlung des Kontraktes erlangt vollständige Gültigkeit mit Annahme (s. 2.) des Kontraktes durch den Käufer und Verkäufer. Der Provisionsanspruch für die Vermittlung des Kontraktes errechnet sich aus der Kontraktsumme und/oder der Rechnungssumme der anschließenden Lieferung/en des Verkäufers an den Käufer, oder aus der Kontraktmenge und/oder der Liefermenge der anschließenden Lieferung/en des Verkäufers an den Käufer.
05. Eine definitive Lieferung gem. Vereinbarung im Kontrakt ist nicht die zwingende Voraussetzung für den Provisionsanspruch, da die Tätigkeit der Vermittlung, die diesem Provisionsanspruch zu Grunde liegt mit der Annahme des Kontraktes durch beide Parteien erfüllt ist.